Über uns

Der Verein führt den Namen ZMO (Zusammenarbeit mit Osteuropa) e.V. Regionalverband Ostwestfalen Lippe. Sein Sitz ist Lemgo.

Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lemgo eingetragen.

Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Seit 17.09.2008 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.

 

ZMO (Zusammenarbeit mit Osteuropa) e.V. ist seit 1996 in Lemgo und Umgebung in der Integrationsarbeit mit Spätaussiedlern und anderen Migranten tätig. Wir setzen uns für die Stärkung und Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe und Partizipation der Spätaussiedler und anderen zugewanderten Menschen ein und fördern ihre Eigeninitiative, Selbstorganisation und Selbstverantwortung.

 

Wir engagieren uns für:

 

  • Integrationshilfe von Spätaussiedlern und Migranten
  • Elternbildung und Familienarbeit
  • interkulturelle Kinder-und Jugendarbeit
  • Seniorenarbeit
  • Pflege kultureller Werte
  • Generationsübergreifende interkulturelle Bildung
  • Präventionsarbeit mit alkoholgefährdeten Spätaussiedlerfamilien

 

Der Verein ist Träger des Interkulturellen Zentrums in Lemgo, von mehreren Projekten und Maßnahmen im Bereich der Integrationshilfe für Spätaussiedler und Migrantenfamilien.

 

Satzungsauszug

 

§ 2 Zweck des Verbandes

 

Der Verein ist überparteilich und weltanschaulich neutral.

 

Der ZMO setzt sich sowohl für die Belange der Aussieder, Spätaussiedler lein als auch für die Integration aller Migrantengruppen.

 

Der Verein tritt für ein respektvolles Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen ein, unterstützt den Prozess des Zusammenwachses der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen auf der Grundlage des Grundgesetzes.

 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

(1) Natürliche Personen können Mitglied des ZMO e.V.-Regionalvebandes Ostwestfalen Lippe werden, wenn sie bereit sind, für die Ziele des Verbandes tätig zu sein und sie zu fördern. Der Beitritt ist dem Vorstand des Vereines schriftlich zu erklären.

 

Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Beitragsrückstand mehr als 2 Jahre beträgt.

Der Austritt hat durch eine schriftliche Erklärung 3 Monate zum Jahresende an den Vorstand des Vereines zu erfolgen.

 

Der Ausschlüsse eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn das Verhalten eines Mitgliedes den Verband oder das Ansehen des Verbandes in der Öffentlichkeit schädigt, oder Äußerungen bzw. Handlungen des Mitgliedes den Zielen des Verbandes zuwiderlaufen.

 

Über den Ausschluss entscheidet nach Anhörung des Betroffenen der Vorstand, das betroffene Mitglied kann diese Entscheidung nach dem Vorschriften der Schiedsordnung des Landesverbandes anfechten.

 

(2 Juristische Personen können Mitglied werden, wenn sie bereit sind, für die Ziele des Verbandes tätig zu sein, sie zu fördern oder sich mit ihnen zu identifizieren.

 

Für den Beitritt und die Beendigung der Mitgliedschaft gelten die Vorschriften für natürliche Personen sinngemäß mit der Einschränkung, dass der Vorstand dem Beitritt zustimmen muss.

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

 

Die Mitglieder des Verbandes leisten Mitgliedsbeiträge. Die Höhe und Art der Beiträge beschließt die Versammlung des Verbandes.

Der Vorstand kann einzelne Mitglieder von der Beitragspflicht befreien.

 

Seine Ziele sind:

 

Integrationshilfe, soziale und kulturelle Förderung der Aussiedler, Spätaussiedler und anderen nach Deutschland zugewanderten Menschen in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

 

Die Vertiefung des Verständnisses für die besonderen Probleme dieser Personengruppe, die Verwirklichung ihrer Gleichstellung in Staat und Gesellschaft

 

Konstruktive Mitarbeit bei Gesetzesvorlagen, die der Erreichung dieser Ziele dienen.

 

Beitrag zur Pflege und Erhaltung des deutschen Kulturgutes, Informationen über das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben in den ost- und südeuropäischen Staaten sowie Pflege menschlicher und kultureller Kontakte.

 

Die Unterstützung einer auf Völkerverständigung und Friedenssicherung gerichteten Politik.

 

Der Verband fördert die Beziehungen zu Vereinigungen und Organisationen, welche die Verständigung in diesem Sinne mit Menschen anderen Völkern anstreben.